Hausordnung des Roman-Herzog-Gymnasiums
(Grundlagen für die Organisation der Schuljahre ab 2018/2019: Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre)
Rechtliche Grundlagen | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (thueringen.de)
§1Das Zusammenleben von Schülern, Lehrern und Hauspersonal wird durch
Rücksichtnahme und Höflichkeit im Umgang bestimmt, gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich!
a Handlungen und Worte sollen von Toleranz und Achtung geprägt sein.
b Alle Schulmitglieder sind gehalten, bei beobachtbaren Verstößen angemessen einzugreifen.
c Fahrräder werden im Fahrradständer (Zugang Anbau) und Mopeds/ Kleinkrafträder auf der vorgesehenen Fläche abgestellt. Das Parken von PKW´s ist für genehmigte Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Ansonsten ist das Befahren des Schulgeländes nicht gestattet.
§ 2 Schüler und Lehrer haben ein Recht auf ungestörten Unterricht
a Einlass für Schüler ist ab 7:30 Uhr. Aufenthalt bis zum Vorklingeln ist im Eingangsbereich /Flur. Um 7.45 Uhr übernehmen die Fachlehrer der 1. Stunde die Aufsicht über die Klasse.
b Schüler und Lehrer begeben sich pünktlich 5 Minuten vor jedem Stundenbeginn (ab der 2. Stunde) in die Unterrichtsräume.
Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, muss dies im Sekretariat gemeldet werden.
c Alle nötigen Arbeitsmaterialien sind zum Unterrichtsbeginn bereitzuhalten.
d Handys und andere elektronische Geräte im Privatbesitz, die dazu geeignet sind, Informationen jeglicher Art aufzuzeichnen und /oder abzurufen bzw. weiterzugeben, dürfen während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nicht eingeschaltet oder genutzt werden und sind nicht sichtbar zu deponieren. Ausnahmen müssen von Lehrkräften genehmigt werden. SchülerInnen der Oberstufe ist die Nutzung dieser Geräte in ihrem Aufenthaltsraum und in der gekennzeichneten Handyzone auf dem Hof gestattet.
e Freistunden können die OberstufenschülerInnen im Aufenthaltsraum oder dem Schulhofbereich der Oberstufe verbringen. Zur Stillarbeit darf die Bibliothek genutzt werden.
§ 3 Die Schuleinrichtungen sollen schonend behandelt werden
a Ausstattung und Materialien der Schule sind mit Sorgfalt zu behandeln. Fahrlässige und mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen.
Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich beim Fachlehrer, Hausmeister oder im Sekretariat
zu melden.
b Unterrichts- und Aufenthaltsräume sind sauber zu verlassen.
Gegebenenfalls können Schüler zum Reinigen angehalten werden.
c Warmgetränke und Gerichte der Schulspeisung, sowie Essen in offenen Behältnissen dürfen nur im Speiseraum verzehrt werden.
§ 4 Die Sicherheitsregelungen sollen eingehalten werden
a Die im Schulhaus geltenden Pausenregelungen sind einzuhalten.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist Schülern erst ab Klasse 10 erlaubt.
b Fachräume und Sportanlagen dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.
c Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten.
d Der Besitz, Handel und Genuss von Alkohol und Drogen ist verboten.
Im Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot.
e Gegenstände, die die Sicherheit gefährden wie Waffen, Messer, Gaspistolen, Sprühdosen u. ä. dürfen
nicht in die Schule mitgebracht werden.
f Bei Verlust von persönlichen Wertgegenständen erfolgt keine Haftung durch die Schule.
g Das Verhalten bei Feuer und Havarien in der Schule wird durch die Alarm- und
Brandschutzordnung geregelt.
Inkrafttreten der Hausordnung und Art der Kenntnisnahme
Diese Hausordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Alle Schüler – und bei nicht volljährigen Schülern zusätzlich ein Erziehungsberechtigter – bestätigen die Kenntnisnahme schriftlich. Diese Kenntnisnahme wird in der Schülerakte abgelegt. Zu jedem Schuljahresbeginn wird die Hausordnung in der Klassenleiterstunde in altersgemäßer Form erneut thematisiert.
Regelungen zur Handynutzung am
Roman – Herzog – Gymnasium Schmölln
Die Thüringer Schulordnung bietet die rechtliche Grundlage für eine schulinterne Handynutzungsregelung. Dort ist festgelegt, dass die Schüler alles zu unterlassen haben, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der Schule stören könnte. Deshalb sind an den Schulen eingeschaltete Mobiltelefone im Unterricht in der Regel verboten. Auch die Wegnahme von Gegenständen und somit auch des Handys ist erlaubt. Wann das Handy zurückgegeben wird, darf laut Schulgesetz der Schulleiter entscheiden. Die Handynutzung im Unterricht wird durch die jeweiligen Hausordnungen der Schulen geregelt. Die Schulleitungen legen selbst fest, wie der Umgang mit Smartphones geregelt wird.
Wichtig: Die Aufsichtspflicht der Schule rechtfertigt eine Beschränkung der eigentumsbedingten Nutzungsrechte.
Allgemeine Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte
1. Während des Unterrichts sind grundsätzlich alle mobilen Endgeräte auszuschalten, es sei denn, die Lehrkraft gibt die ausdrückliche Erlaubnis, ein Gerät für den Unterricht einzusetzen.
2. Wird ein mobiles Endgerät ohne Erlaubnis während des Unterrichts benutzt, ist es sofort auszuschalten und auf dem Lehrerpult oder einer anderen für alle gut sichtbaren Stelle bis zum Ende der Stunde abzulegen. Ein solcher Vorfall wird im Klassenbuch/Kursheft (Edupage) festgehalten.
3. Bei unerlaubtem Gebrauch während des Unterrichts kann der Schülerin / dem Schüler eine pädagogische Maßnahme (nach Paragraph 51 des Thüringer Schulgesetzes) angeordnet werden.
4. Handys etc. sind Privatgeräte und als solche nicht in der Schule aufzuladen.
Regelung im Unterricht
1. Die Lehrkraft regelt in ihrem Unterricht eigenverantwortlich einen möglichen Einsatz zu Lehrzwecken von mobilen Endgeräten.
2. Die Lehrkraft ist dabei verpflichtet sicherzustellen, dass durch die Erlaubnis einer Nutzung von Handys etc. keine Schüler benachteiligt werden.
3. Das Fotografieren von Tafelbildern ist nur in der Sekundarstufe II und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.
Regelungen während der Pausen und in Freistunden
1. Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I besteht ein grundsätzliches Nutzungsverbot für mobile Endgeräte im gesamten Schulgelände.
Bei Verstößen wird das Endgerät eingezogen und im Fach im Lehrerzimmer gelagert. Der Lehrer vermerkt seinen Namen und den des Besitzers im Buch und schreibt über Edupage an den Klassenlehrer. Rückgabe erfolgt gegen Unterschrift im Buch durch die Schulhausaufsicht ab 13.15 Uhr.
2. Das Benutzen von Handys ist in Pausen und Freistunden grundsätzlich nur den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II erlaubt.
3. Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sind im gesamten Schulgelände verboten.
4. Bei der Wiedergabe von Musik, Videos oder sonstigen Medien müssen Kopfhörer verwendet werden, damit keine anderen Personen belästigt oder gestört werden.
5. Bei schwerwiegenden Verstößen (beispielsweise das Fotografieren einer Person ohne deren Einwilligung) kann ein Gerät konfisziert und im Sekretariat eingeschlossen werden. Strafrechtlich relevante Inhalte werden zur Anzeige gebracht.